Das Landgericht Münster, in dessen Bezirk Wilfried W. in der Gerichtspsychiatrie sitzt, hat sich am vergangenen Donnerstag in nichtöffentlicher Sitzung erneut mit der Frage seiner Schuldfähigkeit befasst – mit dem Ergebnis, dass Wilfried W. jetzt die Verlegung in den normalen Strafvollzug droht. Und vielleicht sogar die Sicherungsverwahrung.
Gutachter sind unterschiedlicher Meinung
Der Mann und seine Ex-Frau Angelika W. (51) hatten in ihrem Haus in Höxter-Bosseborn über Jahre Frauen gequält, zwei waren gestorben . Im Oktober 2018 verurteilte das Landgericht Paderborn Angelika W. wegen Mordes und versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft, ihren Ex-Mann zu elf Jahren . Er galt allerdings wegen einer Intelligenzminderung und einer Persönlichkeitsstörung als vermindert schuldfähig und kam deshalb in die Christopherus-Klinik für Forensische Psychiatrie in Münster. Die Straftäter, die hier untergebracht werden, haben in der Regel einen Intelligenzquotienten, der unter 70 liegt.
Einmal im Jahr müssen die Voraussetzungen für die Unterbringung in der Gerichtspsychiatrie von einer Strafvollstreckungskammer überprüft werden. So forderten auch die Münsteraner Richter eine Stellungnahme der Christopherus-Klinik an. Deren Psychiater schrieben im Frühjahr sinngemäß, sie hielten Wilfried W. für voll schuldfähig, er gehöre in ein gewöhnliches Gefängnis.
Dagegen hatte die Ärztin Dr. Nahlah Saimeh im „Horror-Haus”-Prozess erklärt, der Angeklagte sei vermindert schuldfähig und müsse behandelt werden. Zwei Ärzte, zwei Meinungen – deshalb beauftragten die Münsteraner Richter einen dritten Experten, den Psychiater Prof. Henning Saß. Er war auch Gutachter im NSU-Prozess und im Prozess um den Oldenburger Krankenpfleger und Serienmörder Niels Högel.
Staatsanwalt will Unterbringung in Psychiatrie beenden
Vorigen Donnerstag nun tagte die Strafvollstreckungskammer. Wilfried W. (er schwieg weitgehend) wurde von Dr. Carsten Ernst, einem seiner Anwälte, begleitet. Außerdem hatte das Gericht Dr. Nahlah Saimeh, Prof. Henning Saß sowie den Klinikdirektor Prof. Dieter Seifert geladen. Erschinen war zudem Oberstaatsanwalt Ralf Meyer aus Paderborn, der die Anklage im „Horror-Haus”-Prozess vertreten hatte.
Die Anhörung soll etwa zwei Stunden gedauert haben. Der vom Gericht beauftragte Gutachter Prof. Saß, der Wilfried W. etwa 15 Stunden untersucht haben soll, erklärte sinngemäß, er könne eine verminderte Schuldunfähigkeit nicht ausschließen, aber er könne sie auch nicht definitiv feststellen. Genau das verlangt das Gesetz aber, um einen Straftäter in der Psychiatrie unterzubringen.
Dr. Saimeh vertrat ihren Standpunkt, Wilfried W. gehöre weiter in Behandlung. Das forderte auch sein Anwalt Dr. Carsten Ernst. Oberstaatsanwalt Ralf Meyer stellte dagegen den Antrag, die Unterbringung in der Psychiatrie zu beenden und Wilfried W. ins Gefängnis zu verlegen.
Wilfried W. hatte bereits früher Frauen gequält
Die Kammer will ihre Entscheidung noch im August treffen, doch rechnen Teilnehmer der Anhörung damit, dass Wilfried W. am Ende ins Gefängnis muss. Sollte das Gericht tatsächlich feststellen, dass er bei der Begehung der Taten im „Horror-Haus” schuldfähig war, kann das weitreichende Konsequenzen haben: Die Staatsanwaltschaft Paderborn könnte dann nämlich beantragen, dass Wilfried W. nach Verbüßung der Haft in die Sicherungsverwahrung kommt. Das heißt, er bliebe eingesperrt, bis ein Gutachter ihn irgendwann als ungefährlich einstuft.
Eine Voraussetzung für die Sicherungsverwahrung können mehrere gleichgelagerte Verurteilungen sein, und tatsächlich hatte Wilfried W. im „Horror-Haus” nicht zum ersten Mal Frauen gequält. Schon 1994 hatte ihn das Amtsgericht Paderborn zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte damals eine Bekannte in seiner Wohnung in Paderborn eingesperrt und über Wochen gequält – in einer Wohnung, in der er damals mit seiner ersten Ehefrau lebte. Auch sie soll damals dort von ihm misshandelt worden sein. 2018 sagte die Bekannte aus: „Er wollte seine Regeln durchsetzen und zeigen, dass er der Stärkere ist. Wenn er morgens bestimmt hat, dass es abends Nudeln geben sollte und ich Kartoffeln gekocht habe, wurde er sauer.“ Er habe ihr den Arm auf den Rücken gedreht, ihr die Finger umgebogen, sich auf sie gesetzt und sie gewürgt.
Oberstaatsanwalt Meyer: „Ich warte jetzt den Beschluss aus Münster ab und entscheide dann, wie ich weiter vorgehe.”
Die Verteidiger Dr. Carsten Ernst und Dr. Detlev Binder erklärten am Dienstag, einen Beschluss des Landgerichts, ihren Mandanten in ein normales Gefängnis zu verlegen, nicht hinzunehmen. Ernst: „Dann legen wir Beschwerde beim Oberlandesgericht in Hamm ein.”
August 05, 2020 at 08:00AM
https://ift.tt/3kgfy0K
Ist Wilfried W. doch schuldfähig? - Westfalen-Blatt
https://ift.tt/2YZmIhi
Gekocht
Bagikan Berita Ini
0 Response to "Ist Wilfried W. doch schuldfähig? - Westfalen-Blatt"
Post a Comment